Der militärische Untersuchungsrichter (UR) führt das Strafverfahren. Er hat alle damit verbundenen Kompetenzen, kann Zwangsmassnahmen verfügen (polizeiliche Vorführung bei Nichterscheinen zu einer Einvernahme, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, usw.) und zivilen und militärischen Polizeiorganen Aufträge erteilen.