Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageWann beurteilt Sie ein militärischer Richter?
Als Angehöriger der Armee (AdA) unterstehen Sie für Delikte im Dienst sowie Ihre ausserdienstlichen Pflichten grundsätzlich Militärgerichten.
Als Angehöriger der Armee (AdA) werden Sie für Delikte im Dienst durch eine militärische Gerichtsbehörde beurteilt (Auditor, Militärgericht, Militärappellationsgericht, Militärkassationshof). Dies gilt auch für Berufsmilitärs, Grenzwächter, Stellungspflichtige (Orientierungstag, Rekrutierung) und bei militärischen Auslandeinsätzen. Ausnahme: Delikte im Urlaub ohne Bezug zum Militär. Ausserhalb des Dienstes unterstehen Sie insbesondere für Ihre militärischen Pflichten den Militärgerichten.