Als Angehöriger der Armee (AdA) werden Sie für Delikte im Dienst durch eine militärische Gerichtsbehörde beurteilt (Auditor, Militärgericht, Militärappellationsgericht, Militärkassationshof). Dies gilt auch für Berufsmilitärs, Grenzwächter, Stellungspflichtige (Orientierungstag, Rekrutierung) und bei militärischen Auslandeinsätzen. Ausnahme: Delikte im Urlaub ohne Bezug zum Militär. Ausserhalb des Dienstes unterstehen Sie insbesondere für Ihre militärischen Pflichten den Militärgerichten.