Militärstrafverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageWie wird ein militärisches Strafverfahren eingeleitet?
Im Militär muss ein Untersuchungsfehl durch einen Kommandanten oder den Oberauditor erfolgen, um ein Strafverfahren in Gang zu setzen.
Damit im Militär eine militärische Strafverfolgungsbehörde (Untersuchungsrichter, evtl. Militärpolizei) wirken darf, braucht es die Anordnung des Verfahrens durch den Bataillons-/Abteilungskommandanten (im Dienst) bzw. den Oberauditor (Delikte ausser Dienst und Völkerrechtsverletzungen). Vorermittlungen sind im Militär unzulässig.