Personen- und Sachschäden im Militär
Rechtsratgeber
GrundlageVerfahren und Verjährung von Schäden im Militär
Als Geschädigter müssen Sie einen Schaden innert 1 Jahr beim Schadenzentrum VBS geltend machen. Der Anspruch verjährt in jedem Fall nach 5 Jahren.
Als Geschädigter müssen Sie eine Entschädigung einklagen. Allerdings gilt bereits die schriftliche Geltendmachung beim Schadenzentrum VBS als Klage.