Personen- und Sachschäden im Militär
Rechtsratgeber
GrundlageVerfahren und Verjährung von Schäden im Militär
Als Geschädigter müssen Sie einen Schaden innert drei Jahren beim Schadenzentrum VBS geltend machen. Der Anspruch verjährt in jedem Fall nach zehn Jahren.
Als Geschädigter müssen Sie eine Entschädigung einklagen. Allerdings gilt bereits die schriftliche Geltendmachung beim Schadenzentrum VBS als Klage.