Wenn Sie im Militärdienst einen privaten Gegenstand verlieren oder dieser beschädigt wird, müssen Sie grundsätzlich selber für den Schaden aufkommen. Der Bund leistet dafür nur dann eine Entschädigung, wenn der Schaden durch einen Dienstunfall oder anlässlich der Ausführung eines Befehls entstanden ist. Tragen Sie eine Mitschuld, kann die Entschädigung gekürzt werden. Für die Entschädigung wird mitberücksichtigt, ob die Mitnahme oder Verwendung des Gegenstands dienstlich geboten war oder nicht.