Personen- und Sachschäden im Militär
Rechtsratgeber
GrundlageVerlust oder Beschädigung von Privateigentum im Militärdienst
Ein im Militärdienst beschädigter oder verlorener Privatgegenstand wird nur entschädigt, wenn es sich um einen Dienstunfall handelt oder der Schaden bei der Ausführung eines Befehls entstanden ist.
Wenn Sie im Militärdienst einen privaten Gegenstand verlieren oder dieser beschädigt wird, müssen Sie grundsätzlich selber für den Schaden aufkommen. Der Bund leistet dafür nur dann eine Entschädigung, wenn der Schaden durch einen Dienstunfall oder anlässlich der Ausführung eines Befehls entstanden ist. Tragen Sie eine Mitschuld, kann die Entschädigung gekürzt werden. Für die Entschädigung wird mitberücksichtigt, ob die Mitnahme oder Verwendung des Gegenstands dienstlich geboten war oder nicht.