Als Folge eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte können seit Ende 2012 auch Militär- und Zivilschutzuntaugliche (doppel UT) unter Umständen Militärdienst leisten. Dafür müssen Betroffene schriftlich geltend machen, dass sie die Wehrpflichtersatzabgabe nicht bezahlen wollen, aber dafür gewillt sind, Militärdienst mit speziellen medizinischen Auflagen zu leisten. Daraufhin prüft eine medizinische Untersuchungskommission (UC), ob der Antragsteller für einen solchen speziellen Dienst tauglich ist. Dienstwillige über 26 müssen die Dienstleistung als Durchdiener (300 Tage am Stück) leisten.