Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, haben die Möglichkeit, beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst einzureichen. Bei Gutheissung des Gesuchs bleibt Ihre Militärdiensttauglichkeit unangetastet.