Wie kommen Sie weg vom Militär?
Rechtsratgeber
GrundlageDer waffenlose Militärdienst
Wenn Sie den Militärdienst an der Waffe nicht mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, so können Sie ein Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Dienst stellen.
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, haben die Möglichkeit, beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst einzureichen. Bei Gutheissung des Gesuchs bleibt Ihre Militärdiensttauglichkeit unangetastet.