Mit der Gesetzesänderung vom 1. April 2009 wurde der sogenannte „Tatbeweis“ für den Gewissenskonflikt eingeführt: Das Zulassungsverfahren ist nun wesentlich einfacher. Der Gewissenskonflikt gilt allein schon durch die Bereitschaft belegt, einen 1.5 mal längeren Dienst zu leisten.