Zivildienst statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageGewissenskonflikt für Zivildienst
Seit der Einführung des sogenannten Tatbeweises per 1. April 2009 müssen Sie ein Zivildienstgesuch nicht mehr begründen und nicht mehr vor einer Anhörungskommission vortraben.
Mit der Gesetzesänderung vom 1. April 2009 wurde der sogenannte „Tatbeweis“ für den Gewissenskonflikt eingeführt: Das Zulassungsverfahren ist nun wesentlich einfacher. Der Gewissenskonflikt gilt allein schon durch die Bereitschaft belegt, einen 1.5 mal längeren Dienst zu leisten.