Normalerweise haben Schutzdienstpflichtige spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem sie 26 werden, eine Grundausbildung von 10-19 Tagen zu absolvieren. Die Einzelheiten sind je nach Kanton etwas unterschiedlich. Mit einer Zusatzausbildung von maximal 1 Woche können ausgewählte Schutzdienstpflichtige zu Spezialisten für bestimmte Aufgaben ausgebildet werden. Wer eine Kaderfunktion übernimmt, muss eine ein- bis zweiwöchige Kaderausbildung absolvieren.