Zivilschutz statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageDienstverschiebung und Urlaub im Zivilschutz
Wie im Militär können Sie auch im Zivilschutz ein Gesuch um Dienstverschiebung oder Urlaub machen. Einen Anspruch, dass das Gesuch bewilligt wird, haben Sie nicht.
Können Sie aus beruflichen oder privaten Gründen nicht in den Zivilschutz einrücken, richten Sie spätestens 10 Tage vor dem WK ein schriftliches, begründetes Dienstverschiebungsgesuch an die aufbietende Stelle. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nicht. Die aufbietende Stelle entscheidet über das Gesuch. Wie im Militär gilt: Wenn ein Gesuch nicht bewilligt ist, besteht die Einrückungspflicht weiter.