Zivilschutz statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageNach Militär oder Zivildienst noch Zivilschutz leisten?
Wer 50 oder mehr Diensttage im Militär oder seine Wehrpflicht als Zivildienst geleistet hat, muss nach der Entlassung keinen Zivilschutz mehr leisten.
Vor Inkrafttreten der Armee XXI im Januar 2004 waren die Armeeangehörigen noch verpflichtet worden, nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht dem Vaterland weiterhin im Zivilschutz zu dienen. Das ist heute anders.