Zivilschutz statt Militär
Rechtsratgeber
GrundlageNach Militär oder Zivildienst noch Zivilschutz leisten?
Heute gibt es nur noch eine Ausnahme, weshalb Armeeangehörige oder Zivildienstleistende schutzdienstpflichtig sind.
Vor Inkrafttreten der Armee XXI im Januar 2004 waren die Armeeangehörigen noch verpflichtet worden, nach der Entlassung aus der Militärdienstpflicht dem Vaterland weiterhin im Zivilschutz zu dienen. Das ist heute anders.