Wer bei der Rekrutierung als militärdienstuntauglich erachtet wird, kann vom Rekrutierungskommando stattdessen schutzdiensttauglich erklärt werden. Dies bedeutet, er muss anstatt Militärdienst Zivilschutz leisten. Damit sind alle Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für den Dienst im Zivilschutz tauglich sind und nicht Militär oder Zivildienst leisten, schutzdienstpflichtig. Sie können zum Dienst im Zivilschutz verpflichtet werden.