Strafrecht und Opferhilfe

Straftaten

Die Straftat oder das Delikt ist eine Verhaltensweise, die durch das Strafrecht mit Strafe bedroht ist, beispielsweise der Einbruch in ein fremdes Haus. Damit die Straftat tatsächlich eine Strafe nach sich zieht, muss ein Tatbestand (z.B. Diebstahl) erfüllt sein, eine Rechtswidrigkeit gegeben sein und ein Verschulden - je nach Tat Vorsatz oder Fahrlässigkeit - vorliegen. Hier erfahren Sie, wann ein erfüllter Tatbestand tatsächlich zu einer Bestrafung führt.
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