Sinn und Zweck des Strafrechts ist «der Schutz von Rechtsgütern durch die Bekämpfung sozialschädlichen Verhaltens». Mit anderen Worten: Das Strafrecht will den Rechtsfrieden in der Gesellschaft wahren und das Recht gegenüber dem Unrecht durchsetzen. Als geschütztes Rechtsgut kommt jedes Lebensgut in Frage, das von der Gesellschaft als besonders schützenswert anerkannt wird, allen voran Leib und Leben, Freiheit, Ehre und Eigenturm.
Grundlage für das Strafrecht bildet hauptsächlich das Schweizerische Strafgesetzbuch (StGB) aus dem Jahre 1937, welches allerdings bereits einige Male überarbeitet worden ist.