Vereins-/Generalversammlung
Rechtsratgeber
GrundlageZuständigkeit der GV
Als oberstes Organ des Vereins hat die Generalversammlung unentziehbare Kompetenzen und eine Auffangkompetenz. Das hat auch Folgen für die Vorstandstätigkeit.
Die Generalversammlung ist von Gesetzes wegen das oberste Organ des Vereins. Aus diesem Grund hat sie zwei unentziehbare Kompetenzen: