Vereinsauflösung
Rechtsratgeber
GrundlageVereinsliquidation: Wohin mit Akten und Archiv?
Wer für die Liquidation des Vereinsvermögens zuständig ist, muss sich auch um die Aufbewahrung der Geschäftsbücher des aufgelösten Vereins kümmern.
Nach dem Auflösungsbeschluss steht die Liquidation des Vereinsvermögens an. In der Regel ist der Vereinsvorstand dafür zuständig; er muss zunächst einmal die laufenden Geschäfte – wie etwa Mietverträge - beenden. Danach muss er die finanziellen Belange erledigen: offene Mitgliederbeiträge und andere Forderungen des Vereins einziehen, verbleibende Aktiven verwerten, Gläubiger mit eingeschriebenem Brief oder Aufruf im Handelsblatt auffordern, ihre Schulden geltend zu machen, und berechtigte Schulden zurückzahlen.