Nach dem Auflösungsbeschluss steht die Liquidation des Vereinsvermögens an. In der Regel ist der Vereinsvorstand dafür zuständig; er muss zunächst einmal die laufenden Geschäfte – wie etwa Mietverträge - beenden. Danach muss er die finanziellen Belange erledigen: offene Mitgliederbeiträge und andere Forderungen des Vereins einziehen, verbleibende Aktiven verwerten, Gläubiger mit eingeschriebenem Brief oder Aufruf im Handelsblatt auffordern, ihre Schulden geltend zu machen, und berechtigte Schulden zurückzahlen.