Die Statuten stellen die eigentliche Verfassung des Vereins dar. Der Verein ist mehr oder weniger frei, was er alles in den Statuten regeln will. Die meisten Bestimmungen zum Verein im Zivilgesetzbuch (ZGB 60 ff.) sind dispositiver Natur. Das heisst: Sie gelten, solange der Verein keine abweichenden Statutenbestimmungen erlassen hat. Umgekehrt bedeutet das: Hat der Verein eine Frage nicht selbständig geregelt, gilt das Gesetz.