Der Verein gehört – wie die Aktiengesellschaft oder die Genossenschaft – zu den Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit. Als juristische Personen können Vereine im Rechtsverkehr selbständig auftreten und damit Träger von Rechten und Pflichten sein, indem sie etwa Verträge abschliessen oder die Behörden um Bewilligungen ersuchen. Der Verein hat sein eigenes Vermögen; er erwirbt seine Rechte und Pflichten durch die Handlungen seiner Organe, insbesondere durch den Vorstand.