Es "menschelt" im Verein; deshalb gehören auch Auseinandersetzungen zum Vereinsleben. Diese können so weit gehen, dass der Verein ein Mitglied ausschliessen möchte. Das ist rechtlich möglich. Die Statuten können die Gründe angeben, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, etwa die Verletzung statutarischer Pflichten. Und sie können sogar die Ausschliessung ohne Angabe von Gründen gestatten.