Durch sein Handeln verpflichtet der Vorstand den Verein – z.B. indem er Verträge abschliesst oder durch sein widerrechtliches Verhalten einen Schaden verursacht. Der Verein haftet also für das Verhalten seiner Vorstandsmitglieder. Damit ist der Vorstand allerdings nicht aus dem Schneider, denn er haftet seinerseits gegenüber dem Verein für die sorgfältige Erledigung seiner Aufgaben. Mit anderen Worten: Ist der Verein wegen der unsorgfältigen Vorstandsarbeit geschädigt worden, kann er vom Vorstand Schadenersatz verlangen.