Vereinsvorstand
Rechtsratgeber
GrundlageRevisionspflicht für Vereine
Seit dem 1. Januar 2008 besteht auf für die Vereine eine Revisionspflicht – allerdings nur für sehr grosse Vereine.
Für sehr grosse Vereine besteht seit dem 1. Januar 2008 eine Revisionspflicht: Sofern ein Verein in 2 aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren 2 der folgenden Grössen überschreitet, muss er eine ordentliche Revisionsstelle einsetzen: