BGE 1A.58/2007 vom 28.11.2007 (in französischer Sprache): Das Waadtländer Kantonsgericht hat einem Autolenker bewilligt, den ihm für 3 Monate entzogenen Ausweis in den Sommer- und in den Weihnachtsferien während je 6 Wochen zu hinterlegen. Das Bundesgericht hat dieses Urteil aufgehoben: ein Ausweisentzug auf Raten je nach den Bedürfnissen des Autofahrers ist nicht zulässig, da ein solcher dem erzieherischen und vorbeugenden Charakter der Massnahme zuwiderläuft.