Schon bei der Zulassung zum motorisierten Verkehr bildet die Fahreignung die Grundvoraussetzung: Nur wer sich zum Führen eines Motorfahrzeugs eignet, erhält einen Lernfahrausweis. Fällt diese Voraussetzung später einmal weg, muss auch der Ausweis wieder entzogen werden – und zwar für unbestimmte Zeit.