Sicherungsentzug
Rechtsratgeber
GrundlageFehlende Fahreignung: Ausweisentzug für unbestimmte Zeit
Wer aus medizinischen Gründen, wegen einer Sucht oder charakterlichen Defiziten nicht mehr in der Lage ist, sicher ein Fahrzeug zu lenken, muss für unbestimmte Zeit den Ausweis abgeben.
Schon bei der Zulassung zum motorisierten Verkehr bildet die Fahreignung die Grundvoraussetzung: Nur wer sich zum Führen eines Motorfahrzeugs eignet, erhält einen Lernfahrausweis. Fällt diese Voraussetzung später einmal weg, muss auch der Ausweis wieder entzogen werden – und zwar für unbestimmte Zeit.