Sicherungsentzug
Rechtsratgeber
GrundlageFührerausweis «light» für Senioren
Die Strassenverkehrsämter dürfen es bei Seniorinnen und Senioren, welche nicht mehr hundertprozentig fit sind, bei einer Beschränkung belassen, statt ihnen gleich das «Billett» zu entziehen.
Seniorinnen und Senioren, die einen Führerausweis besitzen, müssen sich seit dem 1. Januar 2019 erst ab dem 75. Altersjahr und danach alle 2 Jahre einer Kontrolluntersuchung unterziehen: Eine anerkannte Ärztin bzw. ein Arzt prüft, ob keine verkehrsmedizinisch relevante Erkrankung besteht und die Fahreignung auch sonst noch gegeben ist.