Seniorinnen und Senioren, die einen Führerausweis besitzen, müssen sich seit dem 1. Januar 2019 erst ab dem 75. Altersjahr und danach alle 2 Jahre einer Kontrolluntersuchung unterziehen: Eine anerkannte Ärztin bzw. ein Arzt prüft, ob keine verkehrsmedizinisch relevante Erkrankung besteht und die Fahreignung auch sonst noch gegeben ist.