BGE 1C_271/2008 vom 08.01.2009: Ein Lastwagenlenker fuhr vor einem Fussgängerstreifen einem Personenwagen ins Heck. Verletzt wurde bei diesem Unfall niemand. Trotzdem entzog das zuständige Strassenverkehrsamt dem Lastwagenfahrer den Führerausweis für einen Monat. Der Fall gelangte ans Verwaltungsgericht, welches die Massnahme aufhob. Das Bundesgericht gab aber dem Strassenverkehrsamt Recht: Es liegt immer ein mittelschwerer Fall vor, wenn die Verkehrsgefährdung gross und das Verschulden klein ist, oder umgekehrt.