Parkieren

Halte- und Parkverbote

Mit (An-)Halten ist primär das freiwillige Halten gemeint, also eine gewollte Fahrtunterbrechung, die weder mit der Verkehrslage wie etwa Stau zusammenhängt noch mit einer Anordnung wie z.B. einer Polizeikontrolle oder einer Verkehrsampel. Insbesondere fällt darunter das Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen und zum Güterumschlag. Parkieren ist das Anhalten des Fahrzeugs, das weder einen Nothalt darstellt noch dem Ein- und Aussteigenlassen von Personen oder dem Güterumschlag dient.
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