In der Strafuntersuchung müssen die Strafbehörden - also Polizei und Staatsanwaltschaft - nach Fakten suchen, welche das Verkehrsdelikt aufklären. Dazu können sie den beschuldigten Lenker sowie Zeugen einvernehmen und Beweismittel - z.B. Fahrzeuge - beschlagnahmen. Bei ihren Ermittlungen müssen sich die Behörden neutral verhalten: Sie haben den belastenden und entlastenden Tatsachen mit gleicher Sorgfalt nachzugehen. Und schliesslich dürfen sie die Untersuchung nicht unnötig in die Länge ziehen.