Seit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) läuft das Strafverfahren überall gleich ab - auch bei Verkehrsdelikten: Aufgrund einer Strafanzeige oder eigener Wahrnehmungen wie etwa einer Radarkontrolle beginnt die Polizei im Vorverfahren mit ihren Ermittlungen. Sie rapportiert ihre Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft. Kommt auch diese zum Schluss, dass ein hinreichender Anfangsverdacht besteht, eröffnet sie das Untersuchungsverfahren. Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft für eine Anklage, kommt es zum Hauptverfahren - und dabei insbesondere zur Verhandlung vor dem Strafgericht. Je nach Befund erlässt das Gericht mit seinem Urteil einen Schuld- oder Freispruch. Gegen das Urteil kann die beschuldigte Person ein Rechtsmittel ergreifen, ansonsten wird dieses rechtskräftig und damit vollstreckbar. Hier erfahren Sie, was Sie zu gegenwärtigen haben, wenn Sie sich trotz drohender Bestrafung nicht von einem Verkehrsdelikt abhalten lassen.