Drogen am Steuer
Rechtsratgeber
GrundlageGrenzwerte für Drogen am Steuer
Im Gegensatz zum Alkohol gilt in Sachen Drogen am Steuer die Null-Toleranz: Wer mit Spuren von Cannabis, Kokain oder anderen Drogen im Blut erwischt wird, gilt unwiderlegbar als fahrunfähig.
In Sachen Drogenkonsum und Autofahren hat sich der Bundesrat für die Null-Toleranz entschieden: Lenkerinnen und Lenker gelten unwiderlegbar als fahrunfähig, wenn in ihrem Blut Cannabis, Heroin, Kokain, Morphin oder gewisse Amphetamine – vor allem Designer-Amphetamine – nachgewiesen werden können.