Bundesgerichtsentscheide zur angepassten Geschwindigkeit
Lenkerinnen und Lenker müssen auch auf der Autobahn auf Sichtweite anhalten können. Zudem müssen sie auch im Frühling mit vereisten Fahrbahnen rechnen.
BGE 126 IV 91: Darf man nachts auf der Autobahn überhaupt 120 km/h schnell fahren? Das Bundesgericht hat dazu mit seiner «Stuhl-Praxis» Klartext gesprochen: Lenkerinnen und Lenker müssen auch auf der Autobahn auf Sichtweite anhalten können. Denn dort ist mit unbeleuchteten Hindernissen - wie eben beispielsweise einem heruntergefallenen Stuhl - zu rechnen, auch in der Nacht. Wer also nachts auf der Autobahn mit 120 km/h unterwegs ist, fährt nach Ansicht der höchsten Richter eindeutig zu schnell, da die eingeschalteten Abblendlichter nur ein Strecke von etwa 50 Metern ausleuchten. Erst bei einer Geschwindigkeit von ungefähr 70 km/h könnte ein Auto nach 48 Metern zum Stillstand gebracht werden. Geht man davon aus, dass die Fernlichter eine Reichweite von 100 Metern haben, dann würden immerhin 110 km/h drin liegen.