BGE 6S.12/2006 vom 24.2.2006 (in französischer Sprache): Das Bundesgericht hat in diesem Entscheid seine Praxis zu falschen Signalen bestätigt. Es entschied, dass auch offensichtlich falsch positionierte Lichtsignalanlagen und unzulässige Blinklichter respektiert werden müssen, weil auch sie Vertrauen bei den übrigen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmern schaffen.