Verkehrssignale und Markierungen
Rechtsratgeber
GrundlageSo werden Verkehrssignale angeordnet
Signale mit Verhaltensvorschriften müssen von den zuständigen Behörden angeordnet und publiziert werden.
Damit Signale mit Verhaltensvorschriften wie etwa ein Fahrverbot gültig sind, müssen sie von den zuständigen Behörden mittels Verfügung angeordnet und auf geeignete Art – z.B. im Amtsblatt – publiziert werden. Auch Privateigentümer von Strassen, die als öffentliche Strassen gelten, müssen sich solche Anordnungen gefallen lassen.