Damit Signale mit Verhaltensvorschriften wie etwa ein Fahrverbot gültig sind, müssen sie von den zuständigen Behörden mittels Verfügung angeordnet und auf geeignete Art – z.B. im Amtsblatt – publiziert werden. Auch Privateigentümer von Strassen, die als öffentliche Strassen gelten, müssen sich solche Anordnungen gefallen lassen.