BGE 6P.182/2006 vom 02.11.2006: Eine Automobilistin fuhr mit ihrem Personenwagen in Richtung Dorfzentrum. Sie beabsichtigte, nach links in eine Querstrasse abzubiegen. In der irrigen Meinung, es handle sich bereits um die betreffende Strasse, stellte sie den Blinker eine Seitenstrasse zu früh und verlangsamte ihre Geschwindigkeit. Durch ihre Mitfahrer auf den Irrtum aufmerksam gemacht stellte sie den Blinker zurück und beschleunigte ihr Fahrzeug wieder. Vor dem Erreichen der gewünschten Querstrasse setzte sie nach einem kurzen Blick in den Rückspiegel erneut den linken Blinker, verlangsamte ihre Fahrt und bog anschliessend langsam nach links ab. Dabei stiess sie auf der Höhe der Einmündung seitlich mit dem Personenwagen eines Lenkers zusammen, der im Begriff war, sie links zu überholen. Die Fahrerin wurde wegen mangelnder Aufmerksamkeit beim Linksabbiegen zu einer Busse von CHF 200 verurteilt. Das Bundesgericht stellte fest, dass die Frau sich in einer selbst geschaffenen unklaren Situation befunden hat; sie hätte vor dem Abbiegen im Rückspiegel den dicht nachfolgenden PW und dessen Fehlverhalten rechtzeitig erkennen können.