Die Regel im Strassenverkehrsrecht ist einfach und klar: Auf Strassenverzweigungen hat das von rechts kommende Fahrzeug den Vortritt. Doch welche Verkehrsflächen (Kreuzungen, Gabelungen, Einmündungen etc.) gelten überhaupt als solche Verzweigungen? Im Interesse der Verkehrssicherheit hat das Bundesgericht die Frage, wann bei einer Verzweigung Rechtsvortritt gilt und wann nicht, geklärt: Im Zweifelsfall gilt immer die normale Ordnung – also der Rechtsvortritt.