Inverkehrsetzung
Rechtsratgeber
GrundlageZulassung für ausländische Motorfahrzeuge
Grundsätzlich dürfen ausländische Motorfahrzeuge und Anhänger auf den Schweizer Strassen verkehren.
Ausländische Motorfahrzeuge (z.B. Autos, Motorräder oder LKWs) sowie Anhänger dürfen auf den Schweizer Strassen verkehren, wenn sie im Zulassungsstaat verkehrsberechtigt sind. Voraussetzung ist ein gültiger nationaler Fahrzeugausweis und Kontrollschilder. Zudem muss am Fahrzeug das «Länder-Kennzeichen» angebracht sein; das hintere Kontrollschild genügt, wenn der Herkunftsstaat keine vorderen Schilder abgibt.