Sind Sie sicher, dass Sie mit Ihrem Fahrzeug für eine längere Zeit nicht mehr herumfahren werden, können Sie die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt deponieren. Das Amt meldet die Hinterlegung Ihrer Versicherungsgesellschaft – die Haftpflichtversicherung ruht in dieser Zeit. Dasselbe gilt für die Verkehrsabgaben; zu viel bezahlte Abgaben werden mit der nächsten Belastung verrechnet oder auf Ihren Wunsch zurückerstattet.