Motorfahrzeugkontrolle (MFK)
Rechtsratgeber
GrundlagePeriodische Fahrzeugprüfung (MFK)
Haben Sie ein Auto oder einen Töff, müssen Sie damit zum ersten Mal nach 5 Jahren beim Strassenverkehrsamt zur Motorfahrzeugkontrolle antraben.
Je nach Fahrzeugkategorie bestehen unterschiedliche Intervalle für die Motorfahrzeugkontrolle (MFK). So werden Motorräder und Autos erstmals 5 Jahre (spätestens 6 Jahre) nach der ersten Inverkehrsetzung amtlich nachgeprüft – anschliessend nach 3 Jahren und dann alle 2 Jahre. Dasselbe gilt für Leicht-, Klein- und 3-rädrige Motorfahrzeuge (z.B. Elektromobile). Bei Kleinbussen und Lieferwagen gilt ein anderes Prüfungsintervall: erstmals 4 Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung, danach 3 Jahre und dann alle 2 Jahre.