Die Schweiz anerkennt ausländische Führerausweise: Ausländerinnen und Ausländer dürfen in der Schweiz während einem Jahr mit Motorfahrzeugen herumfahren, wenn sie einen gültigen nationalen Führerausweis besitzen und das in der Schweiz vorgeschriebene Mindestalter für die jeweilige Ausweiskategorie erreicht haben. Das heisst: Wer hier unbegleitet mit einen PW der Kategorie B herumfahren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt sein.