Fahrtraining/-schule
Rechtsratgeber
GrundlageBegleitperson für private Lernfahrten
Lernfahrerinnen und Lernfahrer müssen sich auf privaten Lernfahrten von einer erfahrenen Person begleiten lassen.
Wer mit dem Privatwagen für die praktische Fahrprüfung üben will, muss sich von einer Person begleiten lassen, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit wenigstens 3 Jahren den entsprechenden definitiven Führerausweis besitzt. Das heisst: Die Begleitperson muss die Probezeit erfolgreich bestanden haben.