Wer sich zur praktischen Fahrprüfung für die Kategorien A und B sowie die Unterkategorien A1 und B1 – also Motorräder und PWs – anmelden möchte, muss nachweisen, dass er einen Kurs über Verkehrskunde besucht hat. Von der Teilnahmepflicht sind nur Personen befreit, die bereits eine der genannten Fahrberechtigungen besitzen.