Praktische Fahrprüfung
Rechtsratgeber
GrundlageWiederholung der Fahrprüfung
Wer durchfällt kann die praktische Fahrprüfung wiederholen. Geht auch der zweite Versuch in die Hose, muss der Fahrlehrer über eine weitere Wiederholung entscheiden.
Haben Sie die praktische Führerprüfung nicht im ersten Anlauf bestanden, können Sie diese wiederholen – und zwar in der Regel schon nach einer kurzen Frist. Wer allerdings auch beim zweiten Versuch durchrasselt, muss wieder in die Fahrschule: Erst wenn ein Fahrlehrer bescheinigt, dass die Schulung abgeschlossen ist, wird der Fahrschüler zu einer weiteren Prüfung zugelassen.