BGE 6B_726/2008 vom 17.02.2009: Ein Velofahrer stürzte mit seinem Mountainbike und blieb verletzt am Boden liegen. Passanten riefen die Polizei, worauf beim Biker ein Alkoholtest durchgeführt wurde. Dieser ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,14 Promille. Das zuständige Bezirksgericht bestrafte den Velofahrer wegen seiner Blaufahrt mit einer Busse von CHF 500. Dagegen wehrte sich der Gebüsste bis vor Bundesgericht – ohne Erfolg.