Fahrräder
Rechtsratgeber
GrundlageElektrofahrräder (E-Bikes)
Velos mit elektrischer Tretunterstützung – sogenannte E-Bikes – liegen im Trend. Doch nicht jede Person darf einfach so damit herumfahren.
Elektrofahrräder – auch «Electric Bicycle», «E-Bike» oder «Elektro-Bike» genannt – liegen im Trend. Unabhängig von der Bezeichnung haben alle Modelle ein konventionelles Fahrrad als Grundelement – verbunden mit einer elektrischen Tretunterstützung: Sobald die Pedale angekurbelt werden, unterstützt ein spezieller Elektromotor die Tretbewegung. Dies ermöglicht es, mit geringem Kraftaufwand ansehnliche Geschwindigkeiten zu erreichen.