Fahrräder
Rechtsratgeber
GrundlageElektrofahrräder (E-Bikes)
Velos mit elektrischer Tretunterstützung – sogenannte E-Bikes – liegen im Trend. Doch nicht jede Person darf einfach so damit herumfahren.
Elektrofahrräder – auch "Electric Bicycle", "E-Bike" oder "Elektro-Bike" genannt – liegen im Trend. Unabhängig von der Bezeichnung haben alle Modelle ein konventionelles Fahrrad als Grundelement – verbunden mit einer elektrischen Tretunterstützung: Sobald die Pedale angekurbelt werden, unterstützt ein spezieller Elektromotor die Tretbewegung. Dies ermöglicht es, mit geringem Kraftaufwand ansehnliche Geschwindigkeiten zu erreichen.