E-Bikes gelten zwar auch als Motorfahrzeuge, doch der Gesetzgeber hat die Haftung entschärft: E-Bike-Fahrer haften nur, wenn ihnen ein Fehlverhalten und damit ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Was das für Fussgänger bedeutet, die von E-Bikes angefahren werden, erfahren Sie im Beobachter Artikel «Warum zahlt die Versicherung nicht?».