Auch wenn Sie keine "Sonntagsfahrerin", sondern ein Spitzenbiker sind: Sie müssen die vorhandenen Radwege und -streifen benützen. Dasselbe gilt, wenn Sie mit einem Veloanhänger unterwegs sind. Und nicht vergessen: Wenn Sie vom Radweg in die angrenzende Fahrbahn einbiegen, müssen Sie den anderen Fahrzeugen den Vortritt lassen. Umgekehrt sind Sie ausserhalb von Verzweigungen auf dem Radweg vortrittsberechtigt.