Fahrräder
Rechtsratgeber
GrundlageRegeln auf dem Radweg/-streifen
Die Benützung von Radweg und -streifen ist Pflicht. Lassen Sie sich weder ziehen noch stossen.
Auch wenn Sie keine «Sonntagsfahrerin», sondern ein Spitzenbiker sind: Sie müssen die vorhandenen Radwege und -streifen benützen. Dasselbe gilt, wenn Sie mit einem Veloanhänger unterwegs sind. Und nicht vergessen: Wenn Sie vom Radweg in die angrenzende Fahrbahn einbiegen, müssen Sie den anderen Fahrzeugen den Vortritt lassen. Umgekehrt sind Sie ausserhalb von Verzweigungen auf dem Radweg vortrittsberechtigt.