Zunächst müssen Motorradfahrerinnen und -fahrer auf dem für sie vorgesehenen Sitz Platz nehmen. Sie dürfen nur eine Person mitnehmen; diese muss rittlings auf dem Töff sitzen und die Trittbretter oder Fussrasten benutzen können. Ein Kind unter 7 Jahren darf nur auf einem amtlich bewilligten Kindersitz mitfahren. In einem Seitenwagen dürfen nur so viele Personen mitgeführt werden, als Plätze bewilligt sind.