Der Anspruch auf EL besteht ab dem Datum, an welchem Sie Ihr EL-Gesuch stellen. Auch wenn die Voraussetzungen schon vorher erfüllt waren, gibt es für die Zeit vor der Anmeldung nichts. Meldet sich z.B. ein IV-Rentner, der seit Juni 2024 die Voraussetzungen für den Bezug von EL erfüllt, erst im Januar 2025 an, wird er frühestens ab dann EL erhalten. Eine Nachzahlung von Juni 2024 bis Januar 2025 erfolgt nicht. Zögern Sie deshalb die Anmeldung nicht hinaus.