Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageBeginn und Ende des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen (EL)
Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen beginnt mit der Anmeldung und erlischt, wenn die Voraussetzungen für den Bezug nicht mehr gegeben sind.
Der Anspruch auf EL besteht ab dem Datum, an welchem Sie Ihr EL-Gesuch stellen. Auch wenn die Voraussetzungen schon vorher erfüllt waren, gibt es für die Zeit vor der Anmeldung nichts. Meldet sich z.B. ein IV-Rentner, der seit Juni 2023 die Voraussetzungen für den Bezug von EL erfüllt, erst im Januar 2024 an, wird er frühestens ab dann EL erhalten. Eine Nachzahlung von Juni 2023 bis Januar 2024 erfolgt nicht. Zögern Sie deshalb die Anmeldung nicht hinaus.