Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GerichtsentscheideBundesgerichtsentscheid zum Anspruch auf Ergänzungsleistungen bei einem Heimeintritt
Wie lange darf sich der Versicherte nach einem Heimeintritt Zeit lassen, um die Ergänzungsleistungen anzumelden?
BGE 9C_628/2011 vom 2.12.2011: Wird die Ergänzungsleistungsanmeldung innert sechs Monate nach einem Spital- oder Heimtritt ausgefüllt, gilt der Anspruch ab Beginn des Eintrittes, sofern die Person EL-berechtigt ist,