Anspruchsvoraussetzungen für Ergänzungsleistungen
Rechtsratgeber
GrundlageIhr Antrag auf Ergänzungsleistungen
Ohne Antrag erhalten Sie keine Ergänzungsleistungen. Stellen Sie Ihren Antrag möglichst früh. Denn ab dem ersten Tag des Antragsmonates erhalten Sie Ihre Ergänzungsleistungen ausbezahlt.
Der Antrag für EL ist umfassend - er kann aus 5 bis 6 Seiten bestehen. Lassen Sie sich nicht abschrecken, ein solches Formular füllen Sie meistens nur einmal aus - spätere Änderungen erfolgen einfacher. Die Formulare finden Sie online bei Ihrer EL-Stelle oder Sie können es auch bei Ihrer Wohngemeinde auf der AHV-Zweigstelle abholen oder bestellen.