Bei Personen, die zu Hause leben, gehören zu den anerkannten Ausgaben der Lebensbedarf und der Mietzins samt Nebenkosten (Höhe siehe Checkliste). Der Betrag für den Lebensbedarf ist fix. Er deckt die allgemeinen Kosten für die Führung eines Haushaltes (Essen, Kleider, Telefon, Versicherungen, Steuern, usw.). Bei Personen, die in einer eigenen Liegenschaft wohnen, gilt der Eigenmietwert als Mietzins; als Nebenkosten können sie eine Pauschale von CHF 3'060 (2023) anrechnen lassen.